Hartz4-Empfänger - woher nehmen und nicht stehlen?
Auszug aus einem Forum.
r. schrieb: "Nicht berücksichtigt wird bei diesen Mietern auch, daß die Behörde die Umzugskosten und die Kaution übernehmen muß, diese übersteigen häufig die Mietersparnis für mehrere Jahre"
So ist das keineswegs. Denn die Umzugskosten, für den vom Amt verlangte Umzug, werden lediglich in Form des vor Ort billigst zu bekommenen Mietwagens übernommen. (hier sind drei Angebote vorzulegen, das preisgünstigste wird übernommen.) Die Entlohnung von Hilfskräften für den Umzug wird nicht übernommen, auch nicht die Bezahlung eines eventuell erforderlichen Fahrers des Mietwagens. (Mit sehr wenigen Ausnahmen). Ebenso wenig werden Renovierungskosten übernommen, auch dann nicht, wenn sie per Mietvertrag bei Auszug zu tätigen sind. Diese Kosten müssen aus dem "Ansparbetrag" von ca. 45.- Euro pro Monat, der im Regelsatz von 341 West, 311 Ost (für Alleinstehende) enthalten ist, selbst übernommen werden. Aus diesem "Ansparbetrag" von 45 Euro müssen aber auch sämtliche Reparaturen, alle Neuanschaffungen (von der Waschmaschine über notwendige Möbelstücke bis zu Kleidung, Schuhen und medizinischen Notwendigkeiten wie z.B. Brille) bestritten werden. Im Regelsatz selbst sind ca. 1.90 Euro (in Worten: ein Euro 90 Cent) pro Monat für Renovierung enthalten.
Die Kaution wird lediglich in Form eines Darlehens übernommen. Das mit 10 % vom Regelsatz monatlich abbezahlt (einbehalten) wird. Das Amt selbst übernimmt keine Kautionen. Macht man die Rechnung auf, so trägt nicht das Amt die Kosten, sondern der ALGII-Bezieher. D.h. er selbst muss die Verschlechterung seines Lebensraumes, das Herausreißen aus seinem räumlich sozialen Umfeld bezahlen. Und das über lange Zeit.
r. schrieb: "Nicht berücksichtigt wird bei diesen Mietern auch, daß die Behörde die Umzugskosten und die Kaution übernehmen muß, diese übersteigen häufig die Mietersparnis für mehrere Jahre"
So ist das keineswegs. Denn die Umzugskosten, für den vom Amt verlangte Umzug, werden lediglich in Form des vor Ort billigst zu bekommenen Mietwagens übernommen. (hier sind drei Angebote vorzulegen, das preisgünstigste wird übernommen.) Die Entlohnung von Hilfskräften für den Umzug wird nicht übernommen, auch nicht die Bezahlung eines eventuell erforderlichen Fahrers des Mietwagens. (Mit sehr wenigen Ausnahmen). Ebenso wenig werden Renovierungskosten übernommen, auch dann nicht, wenn sie per Mietvertrag bei Auszug zu tätigen sind. Diese Kosten müssen aus dem "Ansparbetrag" von ca. 45.- Euro pro Monat, der im Regelsatz von 341 West, 311 Ost (für Alleinstehende) enthalten ist, selbst übernommen werden. Aus diesem "Ansparbetrag" von 45 Euro müssen aber auch sämtliche Reparaturen, alle Neuanschaffungen (von der Waschmaschine über notwendige Möbelstücke bis zu Kleidung, Schuhen und medizinischen Notwendigkeiten wie z.B. Brille) bestritten werden. Im Regelsatz selbst sind ca. 1.90 Euro (in Worten: ein Euro 90 Cent) pro Monat für Renovierung enthalten.
Die Kaution wird lediglich in Form eines Darlehens übernommen. Das mit 10 % vom Regelsatz monatlich abbezahlt (einbehalten) wird. Das Amt selbst übernimmt keine Kautionen. Macht man die Rechnung auf, so trägt nicht das Amt die Kosten, sondern der ALGII-Bezieher. D.h. er selbst muss die Verschlechterung seines Lebensraumes, das Herausreißen aus seinem räumlich sozialen Umfeld bezahlen. Und das über lange Zeit.
jako20 - Mi Sep 21, 17:49